Ausbilderqualifikation
Qualifikation und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich der Baumpflege
Die Gütegemeinschaft Baumpflege e. V. sieht sich in der Verantwortung sicherzustellen, dass möglichst nur Fachpersonal im Rahmen der Ausführung gütegesicherter Leistungen der Baumpflege zum Einsatz kommt. Die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeitenden und deren Weiterbildung („Baumpflegefachkraft“) richten sich sowohl an externe Schulungsanbieter als auch an die Betriebe, da beide für eine geordnete Umsetzung verantwortlich sind. Unser Ziel ist es, Mitarbeitende zu fachlich, methodisch und sozial kompetenten Fachkräften auszubilden, die umsichtig sowie effizient arbeiten und in allen Bereichen der Baumpflege effektiv einzusetzen sind. Zudem soll durch den Einsatz von geschultem Personal möglichen Unfallgefahren entgegengewirkt werden.
Die Qualifikation der „Baumpflegefachkraft“ sollte folgende Rahmenbedingungen und Inhalte umfassen:
- Betriebliche Voraussetzungen
- Voraussetzung für den Betriebsleiter
- Fachliche Eignung der unterstützenden Fachkraft
- Voraussetzung für die externe (überbetriebliche) Schulungsstätten
- Inhalte der überbetrieblichen Schulung
- Ablauf der Schulung
Zu den betrieblichen Voraussetzungen gehören folgende Aspekte:
- Nachweis fachlicher Praxis des Arbeitgebers (aktives dreijähriges Beschäftigungsverhältnis in einem Betrieb, der von der Gütegemeinschaft in den Teilbereichen Baumpflege und Baumfällung erfolgreich geprüft wurde)
- Personelle Voraussetzung des Arbeitgebers (mindestens zwei Baumpflegefachkräfte, geeignet zur Vermittlung von baumpflegespezifischen Inhalten; bei Einzelunternehmen muss eine Vertretung der Baumpflegefachkraft nach besonderer Prüfung gesichert sein)