Gütezeichen 1: Baumpflanzung

Die Güte- und Prüfbestimmungen im Bereich der Baumpflanzung gelten insbesondere im besiedelten Bereich sowie an Straßen. 

Je nach Arbeitsauftrag umfasst die Baumpflanzung folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:

  • Güte der Pflanzung
  • Anbindung der Pflanzung
  • Lieferung und Lagerung

Gütemerkmal Lieferung und Lagerung

Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:

  • Eine Qualitätskontrolle muss bei Anlieferung, noch vor Pflanzung der Gehölze auf Basis des Lieferscheins vorgenommen werden.
  • Auf der Baustelle müssen Gehölze stehend, schattig eingeschlagen oder abgedeckt sowie vor Wind geschützt gelagert werden.
  • Der Stamm muss abgepolstert verladen werden, wobei der Drahtballen ihn nicht berühren darf. Der Ballen muss beim Verladen von unten gestützt werden (Ballenhebegeschirr).
  • Wurzelnackte Pflanzen sind umgehend zu pflanzen oder in Einschlag zu bringen.
  • Gelagerte oder eingeschlagene Pflanzen müssen entsprechend den Witterungsbedingungen gepflegt und versorgt werden, gegebenenfalls mit Schutz vor Mäusen.

Gütemerkmal Güte der Pflanzung

Folgende Vorgaben müssen in diesem Zusammenhang erfüllt werden:

  • Drahtballen und Ballentuch müssen vor dem Einpflanzen entfernt werden. Sollte das nicht möglich sein – etwa wegen der Größe des Ballens –, sind beide Komponenten zu öffnen und unter den Ballen zu stechen.
  • Die verwendeten Drahtkörbe sollen verrottbar sein.
  • Die Größe der Pflanzgrube muss für eine vitale Entwicklung des Baumes ausreichen.
  • Als Stammschutz sollten bevorzugt naturbelassene Materialien zum Einsatz kommen (zum Beispiel Jute oder Schilfmatten).
  • Ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm sollten bevorzugt Pflanzen mit Drahtballen verwendet werden.
  • Nach erfolgter Pflanzung sollte der obere Teil des Ballens leicht oberhalb des anstehenden Bodenniveaus zu finden sein. 
  • In erster Linie sollte der Betrieb mit anstehendem Boden arbeiten. Falls Substrate oder Kompost hinzugefügt werden, so sollten bevorzugt Materialien mit dem RAL Gütezeichen verwendet werden. 
  • Bei Bedarf sollte ein Pflanzschnitt durchgeführt werden. 
  • Als Stammschutz sollten bevorzugt Stammanstriche oder Schilfrohrmatten zum Einsatz kommen.

Gütemerkmal Anbindung

In Bezug auf die Anbindung gelten folgende Vorgaben:

  • Anbinde- und Sicherungsmaterialien sollten naturbelassenen und natürlich sein (zum Beispiel Jute, Kokos).
  • Die verwendeten Pfähle sollten unbehandelt sein.
  • Es dürfen keine Kunststoffanbindungen auf Erdölbasis zum Einsatz kommen.
  • Für die Anbindung sollte eine geeignete Ein-Pfahl- oder Dreibock-Anbindung genutzt werden.
  • Die verwendeten Anbindungen müssen verletzungsfrei auf den Baum wirken.
  • Unterflurverankerungen oder Abspannungsverankerungen können gleichwertig verwandt werden, wenn sie geeignet sind und verletzungsfrei auf den Baum wirken.
  • Tieferliegende Anbindungen sind zu bevorzugen. In der Regel sollten Baumanbindungen zwischen 60 und 90 cm hoch angebracht werden.

Kontakt

03733 - 231 58 post@ral-baumpflege.de