Gütezeichen 1: Baumpflanzung
Die Güte- und Prüfbestimmungen im Bereich der Baumpflanzung gelten insbesondere im besiedelten Bereich sowie an Straßen.
Je nach Arbeitsauftrag umfasst die Baumpflanzung folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:
- Güte der Pflanzung
- Anbindung der Pflanzung
- Lieferung und Lagerung
Gütemerkmal Lieferung und Lagerung
Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:
- Eine Qualitätskontrolle muss bei Anlieferung, noch vor Pflanzung der Gehölze auf Basis des Lieferscheins vorgenommen werden.
- Auf der Baustelle müssen Gehölze stehend, schattig eingeschlagen oder abgedeckt sowie vor Wind geschützt gelagert werden.
- Der Stamm muss abgepolstert verladen werden, wobei der Drahtballen ihn nicht berühren darf. Der Ballen muss beim Verladen von unten gestützt werden (Ballenhebegeschirr).
- Wurzelnackte Pflanzen sind umgehend zu pflanzen oder in Einschlag zu bringen.
- Gelagerte oder eingeschlagene Pflanzen müssen entsprechend den Witterungsbedingungen gepflegt und versorgt werden, gegebenenfalls mit Schutz vor Mäusen.
Gütemerkmal Güte der Pflanzung
Folgende Vorgaben müssen in diesem Zusammenhang erfüllt werden:
- Drahtballen und Ballentuch müssen vor dem Einpflanzen entfernt werden. Sollte das nicht möglich sein – etwa wegen der Größe des Ballens –, sind beide Komponenten zu öffnen und unter den Ballen zu stechen.
- Die verwendeten Drahtkörbe sollen verrottbar sein.
- Die Größe der Pflanzgrube muss für eine vitale Entwicklung des Baumes ausreichen.
- Als Stammschutz sollten bevorzugt naturbelassene Materialien zum Einsatz kommen (zum Beispiel Jute oder Schilfmatten).
- Ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm sollten bevorzugt Pflanzen mit Drahtballen verwendet werden.
- Nach erfolgter Pflanzung sollte der obere Teil des Ballens leicht oberhalb des anstehenden Bodenniveaus zu finden sein.
- In erster Linie sollte der Betrieb mit anstehendem Boden arbeiten. Falls Substrate oder Kompost hinzugefügt werden, so sollten bevorzugt Materialien mit dem RAL Gütezeichen verwendet werden.
- Bei Bedarf sollte ein Pflanzschnitt durchgeführt werden.
- Als Stammschutz sollten bevorzugt Stammanstriche oder Schilfrohrmatten zum Einsatz kommen.
Gütemerkmal Anbindung
In Bezug auf die Anbindung gelten folgende Vorgaben:
- Anbinde- und Sicherungsmaterialien sollten naturbelassenen und natürlich sein (zum Beispiel Jute, Kokos).
- Die verwendeten Pfähle sollten unbehandelt sein.
- Es dürfen keine Kunststoffanbindungen auf Erdölbasis zum Einsatz kommen.
- Für die Anbindung sollte eine geeignete Ein-Pfahl- oder Dreibock-Anbindung genutzt werden.
- Die verwendeten Anbindungen müssen verletzungsfrei auf den Baum wirken.
- Unterflurverankerungen oder Abspannungsverankerungen können gleichwertig verwandt werden, wenn sie geeignet sind und verletzungsfrei auf den Baum wirken.
- Tieferliegende Anbindungen sind zu bevorzugen. In der Regel sollten Baumanbindungen zwischen 60 und 90 cm hoch angebracht werden.