Gütezeichen 2: Baumpflege
Die folgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen im Bereich der Baumpflege (unter anderem Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne).
Je nach Arbeitsauftrag umfasst die Baumpflege folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:
- Arbeitsorganisation bei Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne
- Baumschnittmaßnahmen
- Einbau von Kronensicherung
- Sondermaßnahmen
Baumschnitt: Gütemerkmal Maßnahmenumfang
Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:
- Der Baumpflegebetrieb sollte die Eingriffe in den Baum auf das Nötige zum Erreichen des unmittelbaren Pflegezieles beziehungsweise des Auftragsumfangs beschränken.
- Baumartenspezifische Unterschiede sollten eingehalten werden.
- Die Schnittflächen so klein wie möglich und die Schnittebene so stammfern wie möglich gehalten sein.
- Bei stärkeren Eingriffen ist eine mehrjährige Staffellung mit zwischenliegenden Regenerationsphasen anzustreben.
Baumschnitt: Gütemerkmal Ausführung
Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:
- Schnitte im Lebendastbereich sind stets auf Astring zu führen.
- Bei Totastentnahmen solltenLebendbereiche (Abschiedskragen) erhalten werden.
- Aus- und Einrisse in den verbleibenden Holzkörper sind durch geeignete Schnitttechniken (etwa Unterschnitt oder Drei-Schnitt-Methode) zu vermeiden.
- Maßnahmen sind auf Erhaltung der Vitalität und im Besonderen auf Erhaltung von Reiterationen abzustimmen.
- Bei Einkürzungen sollten ausreichend vitale Zugäste belassen werden.
Baumschnitt: Gütemerkmal Schnittmethode
Grundlegend ist die Hamburger Schnittmethode nach STOBBE & DUJESIEFKEN, 1998 / DUJESIEFKEN, & LIESE, 2008 anzuwenden.
Baumschnitt: Gütemerkmal Schnittzeitpunkt
Der Zeitpunkt muss nach PIETZARKA an die Maßnahme angepasst sein. Dazu gehört:
- Die Kronenpflege, Jungbaumerziehung sowie sonstige Eingriffe in den Lebendastbereich von geringerer Intensität sind in der Regel in der Vegetationszeit auszuführen.
- Der Schnittzeitpunkt soll nach baumbiologischen Kriterien optimiert werden.
Baumschnitt: Gütemerkmal Ausführung
Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:
- Die Eingriffe in den Baum sind auf das Erreichen des unmittelbaren Pflegezieles beziehungsweise des Auftragsumfanges zu beschränken.
- Baumartenspezifische Unterschiede sind einzuhalten.
- Die Schnittflächen sollten so klein wie möglich und die Schnittebene so stammfern wie möglich gehalten werden.
- Bei stärkeren Eingriffen ist eine mehrjährige Staffellung mit zwischenliegenden Regenerationsphasen anzustreben.
Baumschnitt: Gütemerkmal Werkzeug
In Bezug auf die Werkzeuge gibt es folgende Vorgaben:
- Das eingesetzte Werkzeug muss einen sauberen Schnitt ermöglichen.
- Der Einsatz von Hochentastern, Schlägelmähwerken, maschinellen Sägeköpfen oder anderen motorgetriebenen Stangengeräten ist für Baumpflegearbeiten nicht zulässig.
- Alle Geräte müssen geeignet und technisch einwandfrei sein.
Kronensicherung: Gütemerkmal Hersteller
Folgende Vorgaben gilt es im Hinblick auf Systeme, Materialien und Komponenten:
- Nur vom Hersteller beziehungsweise Lieferanten für Kronensicherungszwecke vorgesehene Materialien und Komponenten dürfen verwendet werden.
- Alle Systeme sind gemäß Herstelleranleitung einzubauen.
- Es ist nicht zulässig, Komponenten verschiedener Systeme zu mischen.
- Abweichende Sondermaßnahmen sind zu begründen.
Kronensicherung: Gütemerkmal Ausführung
Kronensicherungen müssen fachgerecht eingebaut werden. Insbesondere gilt es zu beachten:
- Umschlingende Bauteile (Schlaufen) müssen eine ausreichende Auflagebreite aufweisen, um Einwachsen und Schäden am Kambium zu verhindern.
- Die Systeme sollen als End-zu-End-Verbindungen eingebaut werden.
- Durchlaufende Seilverbindungen (umlaufende Seile im Endlospleiss) sind nur als Verbindung von maximal zwei Sicherungsschlaufen zulässig.
- Komponenten dürfen nicht an Baumteilen scheuern.
- Die Eigenschwingung des Baumes darf nicht unterbunden werden. Eine Ausnahme gibt es im Fall der statischen Sicherung.
- Durchbohrende Verfahren sind nur als Sondermaßnahme zulässig, etwa nach Gutachten oder Baumkontrolle.
- Die Dimensionierung des Systems ist dem Einsatzzweck und der Einbauart entsprechend auszulegen.
Sondermaßnahmen: Gütemerkmal Wundbehandlung
- Wunden, Wulstbildungen und Wucherungen dürfen nicht ausgefräst oder ausgeschnitten werden.
- Zur Behandlung alter Wunden dürfen dem Baum keine neuen Wunden oder Verletzungen zugefügt werden.
Sondermaßnahmen: Gütemerkmal Wurzelbehandlung
- Der Wurzelschutz hat Priorität vor der Wurzelbehandlung.
- Bei Eingriffen in den Wurzelraum, besonders bei statisch wirksamen Wurzeln, sollen alle Möglichkeiten zur weitgehenden Erhaltung von Wurzeln genutzt werden, etwa Handschachtung, Unterfahrung, Einsatz von Saugbaggern oder sachverständige Baubetreuung.
- Bei Eingriffen in den statisch wirksamen Wurzelbereich ist eine Überprüfung der Standsicherheit des Baumes erforderlich.