Gütezeichen 4: Baumkontrolle
Die folgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen im Bereich der Baumkontrolle.
Je nach Arbeitsauftrag, umfasst die Baumpflege folgende Aspekte, die bei der Prüfung miteinbezogen werden:
- Baumerfassung (Erstaufnahme, Grunderfassung)
- Baumkontrolle (Regelkontrolle)
- Baumkartierung
- Ergebnisausgabe (Zustands- und Maßnahmenübersicht, Leistungsverzeichnis)
- Kontrollzeitpunkt
- Personelle Voraussetzungen und technische Ausrüstung
Gütemerkmal Personelle Voraussetzung
Folgende Vorgaben müssen von Mitgliedsbetrieben erfüllt werden:
- Es muss mindestens ein zertifizierter Baumkontrolleur vorhanden sein.
- Mindestens ein Jahr Erfahrung in der praktischen Baumpflege muss nachgeweisen werden.
Gütemerkmal Weiterbildung
In dem Bereich der Weiterbildung muss jährlich eine fachbezogende Weiterbildung von mindestens zwei Tagen erfolgen.
Ersterfassung: Gütemerkmal Dokumentation
Eine Dokumentation der kontrollierten Bäume sowie eine dazugehörige Vermerkung von Ort, Datum und ausführende Person sind zu notieren.
Ersterfassung: Gütemerkmal Stückzahl
Die Stückzahl der kontrollierten Bäume sind mit einem Zeitfenster und einer umfassenden, gwissenhaften und fachlich qualifizierten Baumerfassung anzugeben. Als Orientierung wird bei der Grunderfassung ein Zeitrahmen von 6-20 Minuten angegeben. Im Falle besonderer Bäume bzw. Bestände oder besonderer Standortbedingungen sind Abweichungen möglich.
Baumkontrolle: Gütemerkmal Dokumentation
Eine Dokumentation der kontrollierten Bäume sowie eine dazugehörige Vermerkung von Ort,Datum und ausführende Person sind zu notieren.
Baumkontrolle: Gütemerkmal Stückzahl
Die Stückzahl der kontrollierten Bäume sind mit einem Zeitfenster und einer umfassenden, gwissenhaften und fachlich qualifizierten Regelkontrolle anzugeben. Als Orientierung wird ein Zeitrahmen von 3-10 Minuten angegeben. Im Falle besonderer Bäume / Bestände sind Abweichungen möglich.
Baumkontrolle: Gütemerkmal Anzahl der ausgewiesenen Untersuchungen
- Durch eine gewissenhafte, umfassende und fachlich qualifizierte Regelkontrolle ist es möglich, bei 99% der Bäume eine konkrete Aussage zu Schäden und erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- Der Anteil der ausgewiesenen eingehenden Untersuchungen soll nicht mehr als 1 pro Mille betragen.
- Bei besonderen zum Beispiel sehr alten Beständen kann der Anteil der eingehend zu untersuchten Bäume auf bis zu 2% ansteigen.
- Abweichungen sind zu begründen und zu dokumentieren.