Nachhaltigkeit in der Baumpflege
Nachhaltigkeit und der schonende Umgang mit Bäumen sind für uns eine Herzensangelegenheit.
Ökologische Aspekte nehmen für unsere Mitgliedsbetriebe einen besonders hohen Stellenwert ein, die sich einer umweltbewussten und baumartgerechten Baumpflege verschrieben haben. Entsprechend hoch sind die Standards, die wir uns und unseren Mitgliedern in Bezug auf den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit setzen.
Güte- und Prüfbestimmungen im Bereich Umweltschutz/Nachhaltigkeit
- Zum Einsatz kommen sollten benzolfreie Kraftstoffe, biologische Öle (Sägekette) sowie biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten nach den Kriterien der RAL-UZ 79 (sofern deren Einsatz vom Maschinenhersteller freigegeben wurde).
- Schmierfette für Maschinen sollen ebenfalls biologisch schnell abbaubar sein.
- Motorkettensägen sollten umweltschonend mittels Einfüllstutzen mit Automatikabschaltung aufgetankt werden.
- Vorkehrungen für Ölleckage müssen bei Einsatz entsprechender Geräte vorgehalten werden.
- Bei Einsatz von Hydraulikgeräten muss eine angepasste Notfall-Ausrüstung an Bindemitteln und/oder Fließtüchern vorhanden sein.
- Batteriebetriebene Geräte sind dem Einsatz von benzinbetriebenen Geräten vorzuziehen.
Güte- und Prüfbestimmungen im Bereich Naturschutz
- Habitatsschutz: Die gegebenen Habitatfunktionen der Bäume sollen geschützt und erhalten werden.
- Vogelschutz: Es sind Kontrollen auf Brut- und Niststätten durchzuführen. Die Nestruhe muss bei bebrüteten Bäumen gewahrt werden, gegebenenfalls durch Terminverlagerung der Arbeiten.
- Insektenschutz: Bei saisonbedingt bewohnten Bäumen müssen Kontrolle auf Habitatfunktion durchgeführt werden (etwa nach Bienen- oder Hornissennestern). Wenn nötig, müssen die Arbeiten terminlich verlagert werden.
- Boden und Gewässerschutz: Es darf kein Eintrag von Schadstoffen in Boden und Gewässer stattfinden.
Güte- und Prüfbestimmungen im Bereich Umfeld und Nachbarbäume
- Es dürfen keine Schäden am Stamm (etwa Anfahrschäden) entstehen.
- Es dürfen keine Schäden in der Krone entstehen (Kronenbereich bleibt verletzungsfrei, abgeschnittenen Äste sind aus der Krone entnommen).
- Auch an den Wurzeln dürfen keine Schäden entstehen (keine Überfahrungen der Baumscheibe, keine Rindenablösungen durch aufgeschlagene Äste etc.).
- Nicht zuletzt dürfen auch an Nachbarbäumen sowie im Umfeld keine Schäden verursacht werden (etwa Schäden an Gehwegen, Pflasteraufbruch etc.).