Eigen- und Fremdüberwachung

Eigenüberwachung

Die Eigenüberwachung ist der Kern der Qualitätsüberwachung und -kontrolle. Der Gütezeichenbenutzer muss jede durchgeführte gütegesicherte Leistung im Eigenkontrollnachweis (siehe Downloads) der entsprechenden Gütestandards eintragen und diese durchlaufend nummerieren.

Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit des Eintrages mit seiner Unterschrift. Ist der Kunde nicht ausreichend fachkundig informiert oder vor Ort, kann auch dies auch der Unternehmer selbst bescheinigen. Die im Rahmen der Eigenüber­wachung erstellten Unterlagen sind in geeigneter Form vom Gütezei­chen­be­nutzer mindestens 5 Jahre aufzube­wahren und unaufge­fordert bei der Fremdüber­wachung dem beauftragten Prüfer zur Einsichtnahme vorzulegen.

Der Eigenkon­troll­nachweis (siehe Downloads) dient als Arbeits­auftrag zur Gefähr­dungs­be­ur­teilung und als Rettungsbogen. Die Eigenüber­wachung ist selbst­ver­ständlich kostenlos.

Fremdüberwachung

Um die gleichbleibende Qualität der gütege­si­cherten Leistungen der Baumpflege zu dokumen­tieren, erfolgt vor Ort beim Gütezei­chen­be­nutzer die Prüfung im Rahmen der Fremdüber­wachung.

Ein von der Gütege­mein­schaft beauftragter Prüfer kontrolliert die Einhaltung der Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Prüf- und Gütebe­stim­mungen. Die Fremdüber­wachung ist kosten­pflichtig. Die Häufigkeit der Fremdprüfung pro Jahr richtet sich nach der Anzahl der Beschäf­tigten. Die Unterlagen der Eigenüber­wachung sind vom Gütezei­chen­be­nutzer unaufge­fordert vorzulegen.

Kontakt

03733 - 231 58 post@ral-baumpflege.de