Eigen- und Fremdüberwachung
Eigenüberwachung
Die Eigenüberwachung ist der Kern der Qualitätsüberwachung und -kontrolle. Der Gütezeichenbenutzer muss jede durchgeführte gütegesicherte Leistung im Eigenkontrollnachweis (siehe Downloads) der entsprechenden Gütestandards eintragen und diese durchlaufend nummerieren.
Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit des Eintrages mit seiner Unterschrift. Ist der Kunde nicht ausreichend fachkundig informiert oder vor Ort, kann auch dies auch der Unternehmer selbst bescheinigen. Die im Rahmen der Eigenüberwachung erstellten Unterlagen sind in geeigneter Form vom Gütezeichenbenutzer mindestens 5 Jahre aufzubewahren und unaufgefordert bei der Fremdüberwachung dem beauftragten Prüfer zur Einsichtnahme vorzulegen.
Der Eigenkontrollnachweis (siehe Downloads) dient als Arbeitsauftrag zur Gefährdungsbeurteilung und als Rettungsbogen. Die Eigenüberwachung ist selbstverständlich kostenlos.
Fremdüberwachung
Um die gleichbleibende Qualität der gütegesicherten Leistungen der Baumpflege zu dokumentieren, erfolgt vor Ort beim Gütezeichenbenutzer die Prüfung im Rahmen der Fremdüberwachung.
Ein von der Gütegemeinschaft beauftragter Prüfer kontrolliert die Einhaltung der Allgemeinen und jeweiligen Besonderen Prüf- und Gütebestimmungen. Die Fremdüberwachung ist kostenpflichtig. Die Häufigkeit der Fremdprüfung pro Jahr richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Die Unterlagen der Eigenüberwachung sind vom Gütezeichenbenutzer unaufgefordert vorzulegen.